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   BFH, 12.03.1997 - V B 76/96   

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https://dejure.org/1997,14124
BFH, 12.03.1997 - V B 76/96 (https://dejure.org/1997,14124)
BFH, Entscheidung vom 12.03.1997 - V B 76/96 (https://dejure.org/1997,14124)
BFH, Entscheidung vom 12. März 1997 - V B 76/96 (https://dejure.org/1997,14124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch hohe verfahrensrechtliche Hindernisse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BFH, 12.03.1997 - V B 76/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- (vgl. Beschluß vom 29. November 1989 1 BvR 1011/88, BVerfGE 81, 123, 129 [BVerfG 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88], m. N.) darf der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.05.1978 - I 52/78
    Auszug aus BFH, 12.03.1997 - V B 76/96
    Ein Klageantrag, der auf Aufhebung allein der Einspruchsentscheidung gerichtet ist, kann -- unter Berücksichtigung des Gesichtspunktes effektiven Rechtsschutzes -- dann als sinnvoll angesehen werden, wenn anhand einer beigegebenen Begründung ersichtlich ist, daß die Einspruchsentscheidung aufgrund formeller Mängel gesondert aufgehoben werden soll (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Mai 1978 I 52/78, Entscheidungen der Finanzgerichte 1978, 606).
  • BFH, 10.03.2022 - VII B 174/20

    Notwendiger Inhalt der Klage - Hinweispflicht des Gerichts nach § 65 Abs. 2 Satz

    Dafür spricht auch, dass § 65 Abs. 2 Satz 1 FGO eine Ausformung der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts ist und der Gewährleistung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG dient; die Regelung soll verhindern, dass das Rechtsschutzbegehren des Klägers an Formalien scheitert (vgl. BFH-Beschluss vom 12.03.1997 - V B 76/96, BFH/NV 1997, 771, unter II.; ebenso Brandis in Tipke/Kruse, § 65 FGO Rz 22).
  • BFH, 26.11.1997 - IV B 81/97

    Anforderungen an die Revisionsrüge der Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen

    Daß das FG die Präklusionsvorschrift des § 65 Abs. 2 FGO falsch angewandt habe (vgl. dazu z. B. BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 1996 V B 75/96, BFH/NV 1997, 415, und vom 12. März 1997 V B 76/96, BFH/NV 1997, 771), machen die Kläger auch nicht geltend, so daß offenbleiben kann (vgl. BFH-Beschluß vom 31. Juli 1997 VIII B 94/96, nicht veröffentlicht), ob die Kläger mit der Beschwerde substantiiert hätten darlegen müssen (so BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 890, und vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902), was sie bei Gewährung des rechtlichen Gehörs durch das FG in einer neuen mündlichen Verhandlung vorgetragen hätten.
  • BFH, 28.08.1998 - V R 44/97

    Revisionsbegründung

    Auf die Beschwerde der Klägerin ließ der Senat mit Beschluß vom 12. März 1997 V B 76/96 (BFH/NV 1997, 771) die Revision antragsgemäß wegen Verfahrensmangels zu (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO).
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